Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma KAMP | Messe- & Eventmanagement
Hinweis

Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise für die Nutzung unseres Online-Angebots.

1.
Allgemeines
1.1
Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber und die Firma KAMP | Messe- & Eventmanagement als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, ohne dass dies die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen präjudiziert.
1.2
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und AN abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs des AN gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur so weit gültig, wie der AN sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
2.
Angebot und Vertragsschluss
2.1
Nur schriftliche Vertragserklärungen des AN, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten den AN. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AN.
2.2
Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und/oder bestätigt werden.
3.
Leistungsumfang
3.1
Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
3.2
Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
3.3
Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und vom AN angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des AN und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an den AN zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 3.1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
4.
Lieferzeit und Lieferverpflichtungen
4.1
Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
4.2
Der AN wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der AN an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung auch durch Dritte, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Epidemien, Busunglück usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird (objektive Unmöglichkeit).
4.3
Wird der AN von der Lieferverpflichtung frei wegen objektiver Unmöglichkeit, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
4.4
Der Auftraggeber ersetzt dem AN alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der AN gemäß Ziffer 4.2 von der Leistung frei wird, insbesondere Lohn- und Gehaltskosten.
5.
Lieferung ins Zollausland und an exterritoriale Missionen
5.1
Die anfallenden Kosten und Gebühren, z.B. für Zolldeklaration und -abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapiere, Veterinärzeugnisse, Proforma - Rechnung, Pflanzenschutzzeugnis, Personalkosten wie Hotelunterkunft, Spesen, Stundensätze, Visagebühren, Transfer vor Ort, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.2
Die Zollfreigabe der Waren hat der Auftraggeber herbeizuführen.
6.
Zahlung, Verzug, Aufrechnung
6.1
Dem Auftrag kann eine Vereinbarung über eine Anzahlung des Auftraggebers zugrunde gelegt sein. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.
6.2
Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
6.3
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.4
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
6.5
Für alle Aufträge werden dem Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung/Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
6.6
Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen die gesamten im Angebot vereinbarten Kosten exklusive Mehrstunden an.
7.
Beanstandungen
7.1
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem AN bzw. der/dem ausführenden Chefhostess/-host mitzuteilen.
7.2
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen des AN müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich der/dem Chefhostess/-host bzw. dem AN mitgeteilt werden.
7.3
Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziffer 7.1 und 7.2 nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche oder Minderungsansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
8.
Gefahrübergang und Haftung
8.1
Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamation gilt Ziff.7.
8.2
Mit Übernahme gem. Ziffer 8.1 der Lieferungen bzw. Sachleistungen nach Ziffer 3 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber, geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.
8.3
Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4
Der AN haftet nur für die ordnungsgemäße, vertraglich vereinbarte Dienstleistung. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch grob fahrlässige Verletzung des Vertrages entstehen und die durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Für weitergehende Ansprüche haftet der AN nicht.
9.
Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften des AN in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.
Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf diese Schriftformerfordernis.

11.
Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.
Gerichtsstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich der Gerichtsstand Leipzig.

13.
Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ihr Ansprechpartner
Inhaberin:
Yvonne Kamp
Tel.: +49(0)341 - 200 50 12 E-Mail an Yvonne Kamp
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